Die Geschichte der Kirchgemeinde Sulz
Die Ursprünge der Kirche Rheinsulz, der heutigen Kapelle St. Margareta, liegen den archäologischen Befunden zufolge wahrscheinlich im 11. Jahrhundert. Die weiter oben im Tal gelegene Kirche Sulz, die Vorgängerin der heutigen Pfarrkirche, ist 1260 durch die Erwähnung eines Leutpriesters namens Swiger urkundlich belegt. Für die immer wieder geäusserte Vermutung, die Kirche in Sulz sei die Tochterkirche von Rheinsulz, können bisher keine Quellen namhaft gemacht werden. Georg Boner, profunder Kenner der kirchengeschichtlichen Verhältnisse im mittelalterlichen Fricktal, geht vielmehr davon aus, dass die Pfarreien in Rheinsulz und Sulz «seit der Frühzeit als säckingische Eigenkirchengründungen unabhängig nebeneinander bestanden haben». Eine erstmals 1296 ausgestellte und mehrmals bestätigte Urkunde verpflichtete unter anderen die Pfarrherren von Sulz und Rheinsulz, in Gottesdienst der dortigen Chorherren mitzuwirken. Hingegen durften sie die Seelsorge in den Talpfarreien Vikaren überlassen. Für Laufenburg hatte die Kirche St. Margareta in Rheinsulz seit 1479 eine ganz eigene Bedeutung: Nach dem damaligen grossen Stadtbrand wurde sie Ziel eines alljährlichen Bittgangs. Von 1531 bis 1684 waren beide Sulztaler Pfarreien samt ihrem Vermögen und ihren Einkünften dem Fridolinsstift in Säckingen inkorporiert. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts dürfte die Gemeinschaft der stagnierenden Siedlung Rheinsulz in der Pfarrgemeinde der prosperierenden hinteren Talschaft aufgegangen sein. Das dortige Gotteshaus, die den hll. Petrus und Paulus geweihte Pfarrkirche in Sulz , wurde im ausgehenden 16. Jahrhundert und abermals 1870-1872 neu gebaut. Die Kirche St. Margareta am Rhein büsste zwar ihren Rang als Pfarrkirche ein, blieb jedoch als Kapelle bestehen. Dem geringeren Nutzungsdruck verdankt sie ihren Erhaltungszustand und letztendlich das Überleben der kürzlich freigelegten Wandmalereireste. Nur wenige hundert Meter talaufwärts entstand 1753 in Leidikon die Kapelle St. Nikolaus als Stiftung der dort ansässigen Müllerfamilie Stäublin. Die Kollatur (das Recht zur Benennung des Pfarrers und die Pflicht zu dessen Besoldung sowie die Unterhaltspflicht für den Kirchenchor und das Pfarrhaus) ging 1803 vom Kloster Säckingen an den neu gegründeten Kanton Aargau über.